Leistungskomplexe

Die Abrechnung von Pflege und Betreuung durch die ambulanten Pflegedienste erfolgt im Rahmen eines Gebührenkatalogs. In diesem sind sog. Leistungskomplexe (LK) aufgeführt. Diese fassen die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung zusammen. Außerdem beinhaltet der Gebührenkatalog Leistungsarten, Leistungsinhalte sowie Abrechnungspunkte.

Auf der Basis der, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellten Pflegestufe, wählen Sie in Absprache mit dem Pflegedienst die für Sie erforderlichen Leistungskomplexe/ Pflegeleistungen aus.

Der Katalog beginnt mit den Leistungen der Grundpflege (Hilfe bei der Ausscheidung, Ernährung oder Körperpflege) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (Nr. 1-5), die vom Arzt nur im Fall der Krankenhausvermeidung zusammen mit Leistungen der Behandlungspflege verordnet werden können. In allen anderen Fällen kommt die Pflegeversicherung dafür auf oder es bleibt der privaten Verantwortung überlassen.

Der zweite Teil des Kataloges enthält die Leistungen der Behandlungspflege (Nr. 6-31).

  • ‚Behandlungspflege‘ bezieht sich ausschließlich auf die krankheitsbedingte medizinische Versorgung. Hierunter sind zum Beispiel Verbandwechsel und Wundversorgung, Injektionen, Blutzucker- und Blutdruckkontrollen, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung zu verstehen.
  • Hauswirtschaftliche Versorgungbeinhaltet Unterstützung bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme, Reinigung und Wäschepflege, Einkäufe etc..

Ausführlichere Informationen zu den Leistungskomplexen finden Sie im Downloadbereich.

Gesetzliche Grundlage der Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen ist der § 90 SGB XI.